SCHLEIER-HAFT

Wer es wagt, sich öffentlich mit einer Atemschutz-, Clownmaske oder Sturmhaube zu zeigen, der riskiert eine Geld strafe von bis zu 150 Euro. Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“. Die offizielle Bezeichnung der von der SPÖ und ÖVP vor dem Sommer beschlossenen Richtlinie klingt deswegen so sperrig, weil man sich krampfhaft um „Religionsneutralität“ bemühte. Denn natürlich hat man mit dem neuen Gesetz ganz klar eines im Visier: den Gesichtsschleier muslimischer Burka- oder Niqab trägerinnen. Die Rede ist von einem Gesichtsschleier mit Augenschlitz, einem vollständigen Körperschleier mit – manchmal – Stoffgitter vor den Augen. Für Touristiker ist das neue Gesetz, über dessen Auswirkungen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen treffen lassen, ein heikles Thema und eine Herausforderung zugleich. Urlauber aus dem arabischen Raum könnten in andere europäische Länder ausweichen. Beim WienTourismus ist man über die neue Regelung mäßig erfreut. Besteht doch der berechtigte Grund zur Sorge um das Ausbleiben einer finanzkräftigen, ausgabefreudigen Klientel, die bevorzugt in der gehobenen Hotellerie absteigt. „Wir müssen aber damit leben“, sagte Wien – Tourismus-Sprecher Walter Straßer im Interview mit dem „Standard“. Immerhin verzeichnet die Bundeshauptstadt alljährlich 83.000 Nächtigungen saudi-arabischer Touristen, 117.000 aus den arabischen Emiraten und 156.000 aus asiatisch-arabischen Ländern wie dem Libanon, Jordanien und Kuwait. Zu den Hauptdestinationen für arabische Gäste (etwa 660.000 Nächtigungen pro Jahr) zählt das Bundesland Salzburg, vor allem Zell am See, Gastein und die Landeshauptstadt. Leo Bauernberger, Geschäftsführer Salz burgerLand Tourismus, bleibt gelassen. Er erwartet sich keinen Rück gang, das Gesetz würde nur einen ganz kleinen Teil betreffen, viele Touristinnen wären unverschleiert. Die Nächtigungsbilanzen der kommenden Wintersaison und vor allem jene der Sommersaison 2018 werden uns Aufschluss über eventuelle Aus wirkungen des „Verhüllungsverbotes“ geben. Bleibt noch zu wünschen, dass es zu keinen unschönen, unwürdigen Szenarien mit Touristen und der Exekutive kommen mag. Denn in welcher Form und wie konsequent die Verstöße letztendlich geahndet werden, stellt sich noch etwas schleierhaft dar. Nur soviel: Die Polizei werde „mit Finger spitzengefühl“ vorgehen … Ihre Meinung zum „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ und wie Sie als Gastronom, Hotelier, Touristiker damit umgehen, bitte an gastro@gastroverlag.at

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